Law in a nutshell

Rechtssätze

1. Alles Recht fußt auf natürlichen Rechtsgrundsätzen.

2. Diese Rechtsgrundsätze ergeben sich aus der natürlichen Ordnung der Dinge oder der Vernunft des Menschen, sind also logisch erschließbar.

3. Man unterscheidet öffentliches Recht (Recht zwischen dem Staat und Privatpersonen) und Privatrecht (Recht zwischen Privatpersonen).

4. Weiters gibt es materielles (inhaltliches) Recht und formelles (Verfahrensrecht, Organisation der Behörden).

5. Gerichte fällen Urteile, Verwaltungsbehörden erlassen Bescheide.

6. Ein Vertrag kommt durch nach außen sichtbare Willenseinigung („Willenserklärung“) der Parteien zustande, eine schriftliche Urkunde ist nur in Sonderfällen (zB Schenkung von Grundstücken) notwendig.

7. Zum Eigentumsübergang reicht nicht der Vertrag, sondern es ist eine Übergabe der Sache bzw. bei Grundstücken die Eintragung im Grundbuch erforderlich.

8. Gewährleistung steht gesetzlich gegen den Händler zu, Garantien vertraglich gegen den Hersteller.

9. Europarecht hat grundsätzlich Anwendungsvorrang vor nationalem Recht.

10. Neben Europarecht gibt es auch internationale Abkommen, die für die Anerkennung und Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland relevant sein können.

Rechtssuche

Sämtliche (wesentlichen) Rechtsvorschriften Österreichs sind über Rechtsdatenbanken (RIS - nationales Recht; Eurlex/Celex - Europarecht) zugänglich. Am einfachsten sucht man die Rechtsvorschriften aber einfach über Google.

Muster 

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung

Die [Gesellschaft] mit dem Sitz in […] und der Geschäftsanschrift […], eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter […] („Gesellschaft“), und die [Vertragspartnerin] mit dem Sitz in […] und der Geschäftsanschrift […], eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter […] („Vertragspartnerin“; die Gesellschaft und die Vertragspartnerin gemeinsam die „Parteien“), [Variante 1 Transaktion: führen derzeit Gespräche über einen potentiellen Erwerb von [Beschreibung] („Transaktion“) von der Vertragspartnerin durch die Gesellschaft.] / [Variante 2 Projekt: beabsichtigen bei der Realisierung des [Projektbeschreibung] („Projekt“) zusammenzuarbeiten.]

Zum Zwecke einer umfassenden Evaluierung [der Transaktion] / [des Projekts sowie im Zuge der anschließenden Projektentwicklung] wird die Vertragspartnerin an die Gesellschaft Informationen übermitteln, aus denen wirtschaftliche, technische und juristische Eckpunkte [der Transaktion] / [des Projekts] hervorgehen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, diese Informationen während eines Zeitraums von [2 Jahren] ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Andererseits verpflichtet sich auch die Vertragspartnerin sämtliche von der Gesellschaft erhaltenen Informationen einschließlich allfällig von der Gesellschaft abgegebener Preisindikationen während eines Zeitraums von [2 Jahren] Jahren vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Unter „Dritte“ sind nicht solche Personen zu verstehen, mit denen die Parteien im Rahmen der [Projekt-] Evaluierung [und Projektentwicklung] zusammenarbeiten werden, also insbesondere Organe, Mitarbeiter und Berater der Parteien sowie mit den Parteien mittelbar oder unmittelbar verbundene Gesellschaften und deren Organe, Mitarbeiter und Berater („Informierter Personenkreis“). Überdies besteht diese Vertraulichkeitsverpflichtung nicht gegenüber Gerichten und Behörden, sofern diese Informationen und Auskünfte begehren.

Nicht umfasst von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung sind solche Informationen, die bereits jetzt öffentlich bekannt sind, oder nachträglich öffentlich bekannt werden, oder von Dritten zulässigerweise den Parteien und/oder dem Informierten Personenkreis mitgeteilt werden, ohne dass dies im Rahmen einer Offenlegung durch die Parteien oder den Informierten Personenkreis entgegen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung erfolgt ist, sowie Informationen, die den Parteien oder dem Informierten Personenkreis bereits vor der Offenlegung von vertraulichen Informationen bekannt waren.

[Im Gegenzug sichert die Vertragspartnerin der Gesellschaft zu, betreffend [der Transaktion] / [des Projekts] bis zum […] außer mit der Gesellschaft keine Gespräche zu führen oder Verträge oder sonstige Vereinbarungen einzugehen, die eine direkte oder indirekte Übertragung von Rechten an [dieser Transaktion] / [diesem Projekt] betreffen.]

[Die Parteien haften einander für jegliche Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung und haben der jeweils verletzten Partei für jede von ihrer Haftung umfasste Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung eine Vertragsstrafe von EUR [20.000,--] zu zahlen.]

Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Für alle sich aus dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich für die Handelsgerichtsbarkeit in Wien zuständigen Gerichte vereinbart.

________, am _______________


________________________________

[Gesellschaft]

________________________________

[Vertragspartnerin]

Angebot Wohnungskauf (käuferfreundlich)

Angebot

Hiermit bieten wir,

[Name Käufer 1], geb. [Geburtsdatum Käufer 1]
[Anschrift Käufer 1]

und

[Name Käufer 2], geb. [Geburtsdatum Käufer 2]
[Anschrift Käufer 2]

als Kaufinteressenten

[Name Verkäufer 1], geb. [Geburtsdatum Verkäufer 1]
[Anschrift Verkäufer 1]

und

[Name Verkäufer 2], geb. [Geburtsdatum Verkäufer 2]
[Anschrift Verkäufer 2]

als Eigentümer

den Ankauf von [*] Anteilen B-LNr [*] an der Liegenschaft EZ [*] GB [*], Bezirksgericht [*], bestehend aus dem Grundstück Nr. [*] Baufl. (Gebäude) und Baufl. (begrünt), Gewässer (fließ.), mit einem Flächenausmaß (GST-Fläche) von [*] m² und der Liegenschaftsadresse [*], untrennbar verbunden mit dem Wohnungseigentum an Haus [*], Wohnung [*], je zur Hälfte, im lastenfreien Zustand und bestandfrei, mit Gewährleistung für das Vorliegen aller erforderlicher Bewilligungen, insbesondere Baubewilligungen, und die Freiheit von Kontaminierungen, gemäß einem üblichen schriftlich abzuschließenden Kaufvertrag, der von einem Anwalt bzw. Notar oder von uns selbst errichtet und mit einer üblichen treuhändigen Abwicklung durchgeführt wird, zum Kaufpreis von EUR –[Kaufpreis in Zahlen],-- (in Worten: [Kaufpreis in Worten] (keine Option zur Umsatzsteuerpflicht) an, wobei wir uns an dieses Angebot bis zum

[Datum]

(einlangend) gebunden halten.

Dieses Anbot ist vorbehaltlich des Erhaltes einer für die Kaufinteressenten zufrieden stellenden Finanzierung des Kaufpreises innerhalb von einem Monat nach Zugang Annahmeerklärung und des Einverständnisses der Vertragsparteien mit allen Punkten der endgültigen Vertragstexte.[1]


Wien, am ______________________ 


 ___________________________________________
Kaufinteressenten



Angenommen:


Wien, am ______________________ 


 ___________________________________________
Eigentümer

[1] Diese Klausel bewirkt 2 Exit Szenarien für den Käufer aus dem an sich verbindlichen Angebot: Erstens, wenn der Käufer keine (Bank-)Finanzierung eindecken kann, die für ihn „zufrieden stellend“ (im Sinne des Käufers weit formuliert) und zweitens, wenn kein Einverständnis mit allen Punkten des zu schließenden Kaufvertrages erzielt werden kann. Insbesondere letzte Bedingung entwertet die Verbindlichkeit des Angebotes wesentlich zugunsten des Käufers. Den Finanzierungsvorbehalt kann man streichen, wenn der Käufer das Geld aus Eigenmitteln bereit stellen kann, was dem Verkäufer – schon wegen der beschleunigten Abwicklung – sicher lieber ist und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Interessenten darstellen kann.




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